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Ines Kröber
Osteopathin

1. Was ist Osteopathie:

Die Osteopathie ist eine Form der Medizin, die ausschließlich manuell umgesetzt wird.

Als bewährte Behandlungsmethode mit wissenschaftlicher Tradition betrachtet sie den Körper als eine Einheit, als Ganzes.
Auf der Basis genauer Kenntnisse von Anatomie und Physiologie des menschlichen Körpers wird mit unseren Patienten gearbeitet, um ein besseres Funktionieren des Körpers zu ermöglichen.

Grundlage einer jeden Behandlung ist eine ausführliche Anamnese und eine genaue Untersuchung. Dabei werden Bewegungseinschränkungen der verschiedenen Gewebe im Körper ausschließlich mit den Händen des Osteopathen ertastet und wenn nötig, anschließend behandelt.
Die Osteopathie versteht sich nicht als Konkurrenz zur klassischen Medizin. Sie bietet eine andere Möglichkeit der Herangehensweise an viele, vor allem funktionelle Störungen aber auch Erkrankungen, die von immer mehr Patienten und auch Ärzten erkannt und akzeptiert wird.

Der Blick aufs Ganze


Ziel ist es, die lebensnotwendige Harmonie im menschlichen Körper zu erhalten oder wiederherzustellen.

Die Osteopathie arbeitet nach 3 grundsätzlichen Prinzipien:

1. Der Körper ist eine Einheit
2. Der Körper verfügt über eine Selbstregulierung
3. Struktur und Funktion sind voneinander abhängig



Die Osteopathin ist durch die genaue Kenntnis von Anatomie und Physiologie und einem sehr fein entwickelten Tastsinn in der Lage, eingeschränkte Beweglichkeiten im menschlichen Körper zu ertasten. In der langjährigen Ausbildung vermittelten Techniken ermöglichen eine Behandlung und Auflösung der gefundenen Dysfunktionen. Außerdem kann die Osteopathin einschätzen, wo die Grenzen liegen. Dadurch weiß sie, wann Erkrankungen oder ein Symptom in schulmedizinische Hände gehörten, bzw. vorerst schulmedizinisch abgeklärt werden sollte.

Einer der dabei faszinierendsten Aspekte der Osteopathie besteht darin, dass die Osteopathin ständig auf feinste Details achten muß, dabei aber den Blick auf das Ganze nicht verlieren darf.

Es geht um die Betrachtung des Körpers als Ganzes und nicht als Summe seiner Einzelteile.

Osteopathische Dysfunktionen

Wenn es jedoch zu einer Einschränkung der Beweglichkeit gekommen ist, spricht man in der Osteopathie von einer Dysfunktion.

Aus osteopathischer Sicht kann der Körper bestehende Dysfunktionen zwar oft sehr lange kompensieren, kommt aber im Laufe der Zeit eines zum anderen, verursacht eine Bewegungseinschränkung/ Funktionsstörung in ihrer Nachbarschaft eine weitere, so bilden sich regelrechte Ketten, die den Körper durchziehen.

Ein Symptom aber zeigt sich schließlich erst dann, wenn die Fähigkeit des Körpers zu kompensieren, erschöpft ist. Die oftmals lange Zeit, in welcher der Körper versucht hat, seine bestmögliche Funktion aufrecht zu erhalten, ist dann zu Ende.

Mögliche Dysfunktionen können sein:

  • Rückenschmerzen
  • Kopfschmerzen /Kieferschmerzen
  • Stresssymptome ( z. B. Schlafstörungen, Verdauungsstörungen, Abgeschlagenheit )
  • Folgen von Verletzungen
  • Blockaden der Wirbelsäule und Gelenken und damit verbundene Fehlhaltungen / Fehlbelastungen
  • Fasziale Störungen

Dauer einer Behandlung

Die Behandlungsdauer wird vom Therapeuten bestimmt und richtet sich nach dem zugrunde liegenden Befund.

Erstbehandlung:
ca. 90 Minuten inkl. ausführliche Aufnahme der Anamnese
Folgebehandlung:
ca. 45 Minuten

Übernehmen die Krankenkassen die Kosten?

Die überwiegende Mehrzahl der gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der osteopathischen Behandlung durch einen Osteopath oder einen Heilpraktiker anteilig.
Erforderlich ist dabei eine Verordnung für die osteopathische Behandlung, ausgestellt durch einen gesetzlich niedergelassenen Arzt in Form eines Rezeptes.
Die Übernahme von Kosten einer osteopathischen Behandlung durch einen Osteopath oder einen Heilpraktiker durch private Versicherungsträger hängt von dem jeweiligen Tarif ab, eine Verordnung ist dazu in der Regel nicht notwendig.

Bitte fragen Sie im Vorfeld unbedingt bei Ihrer Krankenkasse nach den jeweiligen Voraussetzungen für eine Bezuschussung oder Übernahme der Kosten..

Erstbehandlung:
90 Euro
Folgebehandlungen:
75 Euro